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Wofür wir stehen:

Eine faire, innovative und sicherheitsbewußte Form der Bedienerschulung.

Seit 2010

Die Mär von der begrenzten Gültigkeit der Erstunterweisung

Nach deutschem Recht (Arbeitsschutz,Betriebssicherheitsverordnung) gibt es keine begrenzte Gültigkeit einer einmal erworbenen Erstunterweisung.
Wohl aber gibt es die Verpflichtung, die Kenntnisse der Erstunterweisung jährlich durch eine dokumentierte Jahresunterweisung zu verfestigen.
Die Jahresunterweisung muss nicht in Präsenz durchgeführt werden, sondern kann rein online erfolgen.
Entscheidend ist die Schulungsgrundlage (DGUV 308-008 für Arbeitsbühnenbediener) auf deren Inhalten sowohl die Erstunterweisung als auch die Jahresunterweisung basiert.
Dies alles bietet wir normenkonform mit lift-schulung.de seit 2010 auf dem deutschsprachigen Markt an.

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